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RechtlichesDas Prinzip des wechselseitigen Verweisens sei für wissenschaftliches Arbeiten grundlegend; wäre dieses Verweisprinzip illegal, würde dies jegliches wissenschaftliche Arbeiten in unserem heutigen Verständnis unmöglich machen (vgl.Tim Berners-Lee, der "Erfinder" des World Wide Web, geht in Analogie zu Fußnoten und Querverweisen in der wissenschaftlichen Literatur davon aus, dass das bloße vorhandensein eines Hyperlinks keine Rechtsverletzung darstellen kann; der Autor eines Textes mache sich durch Anbringen einer Fußnote oder eines Querverweises nicht automatisch den Inhalt des referenzierten Dokuments zueigen. Auf den Schultern von Giganten). 000 Euro angesetzt, woraus in jedem Fall hohe Anwaltskosten in der Größenordnung von mehreren tausend Euro resultieren.000 bis 250.Diese Auffassung teilen nicht alle Gerichte, obwohl die Rechtsliteratur selbst intensiv das Verweisprinzip einsetzt. Bisher hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, jedoch kann in Deutschland das Anbringen eines Hyperlinks auf einer website kostenpflichtig abgemahnt werden; dabei werden in der Regel hohe Streitwerte im Bereich von 50. Die Policen von Rechtsschutzversicherungen decken derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht ab. Die rechtliche Problematik der Hyperlinks wird im Artikel Haftung für Hyperlinks ausführlich erörtert. Mittlerweile wurde der websitebetreiber von einer höheren Instanz freigesprochen.) Mittlerweile scheint die Rechtsprechung hiervon abzurücken, wie neueste Urteile zeigen. (Das oft zitierte Urteil des LG Hamburg, Aktenzeichen 312 O 85/98, war auf Grund eines vergleiches nicht rechtskräftig, und das Gericht hatte auch nie dazu geraten, sich von verlinkten Inhalten zu distanzieren. Deshalb wurde es von einer Vielzahl von website-Betreibern als ratsam angesehen, sich auf der eigenen Site ausdrücklich von den Inhalten zu distanzieren.Bislang gab es im bundesDeutschen Raum mehrere Urteile, die websitebetreiber, deren Sites auf inkriminierte Seiten linkten, wegen Beihilfe zu vielerlei Straftaten verurteilten. Beispielsweise hatte ein websitebetreiber im Rahmen einer Dokumentation unter anderem auf Sites gelinkt, die die Staatsanwaltschaft als rechtsextrem und gewaltverherrlichend wertete. de/newsticker/meldung/60673).heise. http://www.(vgl. Übersicht download - Mehr zum Thema Hyperlink (2) informationen zu verwandten Kategorien: Wiktionary # Hyperlink # Shareware # Wikisource # E-Mail # internet Explorer # download Freedownload # Wikibooks # Musikdownload # videos # Surfen # Offlinebrowser # download-Manager Filmdownload # Webseite # Daten # Mozilla Firefox # Open Source # Upload # downloadmanager Browser # Cyclic Redundancy Check # server # internet # Kriterium # File-Sharing # Gratisdownload Freeware # Wget # Computerprogramm # Portable document Format # Latenz # | |||