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Rechtliche Auseinandersetzungen um TauschbörsenIn den Niederlanden ist die software für die umstrittene Tauschbörse KaZaA im dezember 2003 für legal erklärt worden (bzw. der Anbieter der KaZaA-software kann laut diesem Urteil nicht für die Urheberrechts-Verletzungen der software-Nutzer verantwortlich gemacht werden). Der Hoge Raad, der höchste Gerichtshof des Landes, hat es abgelehnt, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton, Buma/Stemra, gegen die beiden KaZaA-Gründer neu zu verhandeln. Das bedeutet jedoch nur dass die software an sich nicht illegal ist und ihr Autor nicht für Dinge haftbar gemacht werden darf, die mit seiner software ermöglicht werden, nicht dass jegliche Benutzung der software legal ist. Seit April 2003 begann man sowohl in den USA als auch in Europa seitens der RIAA und IFPI gegen die Anbieter von Musik in Tauschbörsen zu klagen. Zudem wurden lizenzierte downloadplattformen Angeboten, um auf diese Weise den Nutzern als Konkurrenz zu den Tauschbörsen, vollständig legale Alternativen anzubieten. Das Herunterladen solcher Inhalte ist jedoch nur dann strafbar, wenn das Heruntergeladene aus offensichtlich illegaler Quelle stammt. Korb“ des Deutschen Urheberrechtsgesetzes machen sich Teilnehmer strafbar, wenn sie geschützte Inhalte im internet anderen im Upload zur Verfügung stellen.000 € verurteilt.Im Juni 2004 wurde in Deutschland ein Anbieter von urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen zu einer Geldstrafe von 8. Zu diesem Zweck wurde der internet service Provider des Anbieters gezwungen die Kundendaten herauszugeben - denn nach dem zum 19. august 2003 in Kraft getretenen „1. In einem weiteren Urteil wurde bestätigt, dass die Provider jedoch nicht gezwungen werden können, die Kundendaten herauszugeben. Diese Offensichtlichkeit ist selten gegeben. Im Spätsommer 2005 erregte das Geschäftsmodell der Logistep AG Aufsehen, die das suchen nach Anbietern von rechtlich geschützten Werken über eine software automatisiert hat und dies den Rechteinhabern als Dienstleistung anBietet. Aus der wissenschaft und aus Computer- und bürgerrechtsaktivistenkreisen gibt es den Vorschlag, das Tauschen von Filmen und Musik zu legalisieren und die UrheberInnen über eine kulturflatrate zu entschädigen. Übersicht download -- Zurück zu File-Sharing (1) - Mehr zum Thema File-Sharing (3) informationen zu verwandten Kategorien: Wiktionary # Hyperlink # Shareware # Wikisource # E-Mail # internet Explorer # download Freedownload # Wikibooks # Musikdownload # videos # Surfen # Offlinebrowser # download-Manager Filmdownload # Webseite # Daten # Mozilla Firefox # Open Source # Upload # downloadmanager Browser # Cyclic Redundancy Check # server # internet # Kriterium # File-Sharing # Gratisdownload Freeware # Wget # Computerprogramm # Portable document Format # Latenz # | |||